securPharm mit Prozesserleichterung
Ab heute, Freitag, dem 31.03.2023, greift eine Prozesserleichterung im securPharm-System.
Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH (GEDISA)
·
1 Min. Lesezeit
Tritt ein Alarm aufgrund einer doppelten Ausbuchung auf, kann dieser nun unter gewissen Voraussetzungen mittels der Rückbuchung / Zurücknahme in der Warenwirtschaft oder in der securPharm GUI automatisch geschlossen werden.
Bisher gab es zwei separate Schritte, um Fehlalarme zu beheben und die Packung wieder abgabefähig zu machen:
- Rückbuchung/Zurücknahme im System (Reaktivierung der Packung)
- Bestätigung des Alarms in der GUI durch einen Alarm-Statuswechsel sowie einen entsprechenden Kommentar
Ab heute verschmelzen beide zu einem einzigen Schritt. Rückbuchungen/Zurücknahmen setzen die zugehörigen Alarme aufgrund doppelter Ausbuchung für diese Packung automatisch auf "Gelöst".
Die strengen Regeln zur Rückbuchung bleiben von dieser Prozesserleichterung jedoch unberührt. Vereinfacht müssen folgende Punkte für eine Rückbuchung erfüllt sein:
- Es liegen keinerlei Hinweise auf eine Fälschung vor. Zudem gibt es keinerlei weitere Informationen, die gegen das Vorhaben der Wiederaufnahme sprechen.
- Gleiche Betriebsstätte: die erste Ausbuchung und darauffolgende Ausbuchungsversuche sowie die Rückbuchung/Zurücknahme muss in der gleichen Betriebsstätte erfolgen.
- Einhaltung der 10 Tagesfrist nach der ersten erfolgreichen Ausbuchung.
- Kontrollbereich der Apotheke: Packung hat den Kontrollbereich nicht verlassen.
Alarme die bspw. aufgrund von technischen Fehlern (bspw. Scannern, unvollständiger Datenupload) auftreten, sind von der neuen Funktion nicht betroffen.