Das elektronische Rezept
Über die Regelungen des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) und des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) wurde die gesetzliche Basis zur Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) im deutschen Gesundheitswesen gelegt. Der Gesetzgeber sieht dabei eine Verpflichtung zur Nutzung des E-Rezepts für Ärzte*innen, Apotheken, Zahnärzte*innen und Krankenhäuser zum 01.01.2022 vor.
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